Das Wichtigste in Kürze
- Bankverbindungen braucht die Kanzlei vor allem, um Fremdgeld unverzüglich an den Berechtigten weiterzuleiten (§ 43a Abs. 7 BRAO).
- Die IBAN enthält eine Prüfziffer, mit der sich Tippfehler erkennen lassen; sie belegt aber nicht, dass Konto und Empfänger zusammengehören.
- Kontodaten sind vertraulich und nach Art. 32 DSGVO angemessen zu schützen; Änderungen bestätigen Sie über einen bereits bekannten Kontaktweg.
Dieser Beitrag gehört zum Ratgeber Mandanten- und Beteiligtendaten in der Kanzlei. Verwandte Themen: Mandantenstammdaten richtig pflegen und Dubletten in den Beteiligtendaten vermeiden.
Wozu Bankverbindungen in der Akte gebraucht werden
Bankverbindungen werden in der Akte gebraucht, um Zahlungen korrekt zuzuordnen und Geld an die richtige Stelle zu leiten. Dazu zählen die Auszahlung von Fremdgeld an den Mandanten, Zahlungen an die Gegenseite etwa nach einem Vergleich und die Zuordnung eingehender Zahlungen von Gegnern oder Versicherungen.
Fremdgeld ist unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen (§ 43a Abs. 7 BRAO). Das setzt voraus, dass die Bankverbindung des Berechtigten vorliegt und stimmt. Wer erst bei Geldeingang nachfragt, verzögert die Weiterleitung.
In der Zwangsvollstreckung kann die Bankverbindung des Schuldners für eine Kontopfändung wichtig werden (§ 829 ZPO). Erfassen Sie Kontoverbindungen deshalb mit ihrem Zweck: Auszahlungskonto des Mandanten, Konto des Gegners für Zahlungen, bekannte Konten eines Schuldners.
Die IBAN prüfen
Die IBAN prüfen Sie zunächst über ihre Prüfziffer: Die beiden Stellen nach dem Ländercode bilden eine Prüfsumme, mit der sich die meisten Tipp- und Zahlendreher erkennen lassen. Eine deutsche IBAN hat 22 Stellen: DE, zwei Prüfziffern und 18 Stellen aus Bankleitzahl und Kontonummer. Viele Programme prüfen das bei der Eingabe automatisch.
Eine gültige Prüfziffer bedeutet nur, dass die IBAN formal richtig ist. Sie sagt nichts darüber, ob das Konto existiert oder wem es gehört. Erfassen Sie deshalb immer auch den Kontoinhaber und gleichen Sie ihn mit dem Beteiligten ab. Soll auf das Konto einer anderen Person ausgezahlt werden, lassen Sie sich die Weisung schriftlich geben.
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister in den Euro-Mitgliedstaaten bei normalen SEPA- und SEPA-Echtzeitüberweisungen vor der Freigabe grundsätzlich einen Abgleich zwischen Empfängername und IBAN anbieten (Verification of Payee; Verordnung (EU) 2024/886). Ab dem 9. Juli 2027 werden weitere EU-Mitgliedstaaten einbezogen. Für Unternehmenskunden gelten bei bestimmten Sammelaufträgen Ausnahmen. Nehmen Sie Warnungen über Abweichungen ernst und klären Sie sie vor der Zahlungsfreigabe.
- Prüfziffer automatisch prüfen lassen
- Kontoinhaber erfassen und mit dem Beteiligten abgleichen
- Abweichenden Kontoinhaber nur mit schriftlicher Weisung akzeptieren
- Warnungen der Bank vor der Freigabe klären
Kontodaten sicher behandeln
Kontodaten behandeln Sie sicher, indem Sie den Zugriff auf die Personen beschränken, die sie brauchen, und jede Änderung gesondert bestätigen. Kontodaten unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO) und sind als personenbezogene Daten angemessen zu schützen (Art. 32 DSGVO).
Eine verbreitete Betrugsmasche sind gefälschte E-Mails, die eine angeblich geänderte Bankverbindung mitteilen. Ändern Sie Kontodaten deshalb nie allein auf eine E-Mail hin. Rufen Sie den Beteiligten über eine bereits bekannte Telefonnummer an, nicht über eine Nummer aus der verdächtigen Nachricht, und vermerken Sie die Bestätigung in der Akte.
Versenden Sie Kontodaten nicht unnötig per unverschlüsselter E-Mail und löschen Sie Bankverbindungen, die nicht mehr benötigt werden. Für Auszahlungen bewährt sich das Vier-Augen-Prinzip: Eine Person erfasst die Zahlung, eine zweite gibt sie frei.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Wozu braucht man Bankverbindungen in der Akte?
Bankverbindungen werden in der Akte gebraucht, um Zahlungen korrekt zuzuordnen und Geld an die richtige Stelle zu leiten. Dazu zählen die Auszahlung von Fremdgeld an den Mandanten, Zahlungen an die Gegenseite etwa nach einem Vergleich und die Zuordnung eingehender Zahlungen von Gegnern oder Versicherungen.
Wie prüfe ich eine IBAN über die Prüfziffer?
Die IBAN prüfen Sie zunächst über ihre Prüfziffer: Die beiden Stellen nach dem Ländercode bilden eine Prüfsumme, mit der sich die meisten Tipp- und Zahlendreher erkennen lassen. Eine deutsche IBAN hat 22 Stellen: DE, zwei Prüfziffern und 18 Stellen aus Bankleitzahl und Kontonummer. Viele Programme prüfen das bei der Eingabe automatisch.
Wie behandle ich Kontodaten sicher?
Kontodaten behandeln Sie sicher, indem Sie den Zugriff auf die Personen beschränken, die sie brauchen, und jede Änderung gesondert bestätigen. Kontodaten unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO) und sind als personenbezogene Daten angemessen zu schützen (Art. 32 DSGVO).
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 43a BRAO – Grundpflichten
- § 4 BORA – Fremdgelder und andere Vermögenswerte
- § 829 ZPO – Pfändung einer Geldforderung
- Art. 32 DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.